2. Die Vertragspartner werden mündliche Vereinbarungen unverzüglich im einzelnen schriftlich bestätigen.
3. Bestellungen werden erst mit unserer Auftragsbestätigung verbindlich.
4. Die in Prospekten & Katalogen enthaltenen Angaben & Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass diese von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
5. Diese AGB´S gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
6. Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von 3 Monate kündbar.
7. Tritt bei Langfristverträgen eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material-, oder Energiekosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
8. Die Preise gelten gemäß Vereinbarung bei Lieferungen innerhalb Deutschlands frei Haus. Für Auslandslieferungen gilt eine Vereinbarung gemäß Sonderabsprache. Preise sind jeweils ausschließlich Verpackung und Be- und Entladung.
9. Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, per Vorkasse ohne Abzug zahlbar.
10. Unsere Preise verstehen sich in €, netto, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
11. Der Besteller ist nur dann berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder gegeneinander aufzurechnen, soweit unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Zahlungsansprüche vorliegen.
12. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe der von den Banken berechneten Kreditkosten erhoben, mindestens aber in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank ( LZB ) zzgl. Mahngebühr.
13. Unsere Lieferungen gelten gemäß Vereinbarung bei Lieferungen innerhalb Deutschlands frei Haus. Für Auslandslieferungen gilt eine Vereinbarung gemäß Sonderabsprache. Preise sind jeweils ausschließlich Verpackung und Entladung.
14. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Absendung der Ware durch uns, wir werden die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig bereitstellen.
15. Versandbereit gemeldete Ware ist vom Partner unverzüglich zu übernehmen. Andernfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern.
16. Mit Übergabe an den Spediteur oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Partner über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben.
Eigentumsvorbehalt
17. Wir behalten uns das Eigentum der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Partner vor.
18. Der Partner ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
19. Bei Zahlungsverzug des Partners sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, auch ohne Rücktritt auf Kosten des Partners die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
20. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer ggf. dem Partner gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Partner schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Gewährleistung
21. Sollte die gelieferte Ware vor Gefahrenübergang bereits mit einem Sachmangel behaftet sein, so werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Weitere Ansprüche des Bestellers sind mit uns abzustimmen und gesondert zu vereinbaren. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.